Coronavirus: Sicher reisen dank Schutzkonzept ÖV
Veröffentlicht in TOURISMUS · Mittwoch 13 Jan 2021
Coronavirus: Sicher reisen dank Schutzkonzept ÖV
Text: SBB/CFF/FFS | Fotos: SBB/CFF/FFS, Keystone
In den Transportmitteln und Gebäuden des öffentlichen Verkehrs gilt schweizweit die Maskentragpflicht. Dies gilt unter anderem für Bahnhöfe mitsamt Perrons, Unterführungen und Geschäften. Wer die Schutzmassnahmen befolgt, reist sicher.
- Es ist es wichtig, dass die Hygienevorschriften des Bundes sowie die Schutzmassnahmen für den ÖV eingehalten werden. Sie ermöglichen sicheres Reisen.
- Schweizweit gilt in den Transportmitteln des öffentlichen Verkehrs die Pflicht zum Maskentragen. Auch an Bahnhöfen, auf Perrons, in Warteräumen, Unterführungen sowie Geschäften ist eine Maske zu tragen.
- Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Personen, die aus besonderen Gründen – insbesondere medizinischen – keine Masken tragen können, sowie Kinder bis zum Alter von 12 Jahren.
Update vom 13. Januar 2021
Anpassung der Öffnungszeiten der Geschäfte und Dienstleister in den Bahnhöfen
Der Bundesrat verschärft und verlängert per 18. Januar 2021 die nationalen Massnahmen. Diese sind bis Ende Februar 2021 gültig.
Geschäfte in den Bahnhöfen: Einkaufsläden mit Waren des nicht-täglichen Bedarfs werden geschlossen. Geschäfte, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten, können geöffnet bleiben. Weiterhin möglich ist das Abholen bestellter Waren vor Ort. Die Regelung, dass Läden mit Gütern des täglichen Bedarfs und Kioske nach 19 Uhr sowie sonntags geschlossen bleiben müssen, wird dagegen wieder aufgehoben.
Gastronomie in den Bahnhöfen: Die Gastronomiebetriebe sind weiterhin geschlossen. Take Aways dürfen wie bis anhin offen bleiben.